von dornsas » Do Feb 04, 2016 11:35
Danke für den Hinweis, die Regelung kenne ich! War bei meinem Vorgänger bereits Sportfahrwerk eintragen, da war ich auf 8,5cm bei den beweglichen Teilen (Str.t Kit von Koni, sind auch H&R Federn)
In einem Andern Forum habe ich gelesen, dass die Höhe vom Motorträger und die der Verlängerung des Innenkotflügels ziemlich identisch sein soll, deswegen die Frage nach dem Maß, dass sie beim TÜV nicht dort messen ist mir bewusst.
Danke für die Infos die haben mir schon weitegeholfen! Ich will keine Probleme beim Tüv haben, geht hier doch um einen kostenaufwendigen Umbau, da ich einen Nachweis für einen Fachgerechten Einabau einer Werkstatt brauche und einen Nachweis das das Licht richtig angepasst wurde. Beides lassen sich die Werkstätten sehr gut bezahlen
A4 B6/H8, schwarz, 2.5TDI, Automatik, FWD, S-Line Stoßdämpfer mit H&R (30/30) Federn, beige Innenausstattung, B7 Rückleuchten, Wheelworld WH18 8,5x19" ET35 Sommerfelgen, Xenon, Sitzheizung, Navigation Plus 1, Subwoofer + Endstufe verbaut, S-Line B7 Diffusor mit 102mm Endrohrblenden