Hallo Thomas,
kann Deine Enttäuschung sehr gut nachfühlen.
Du hast eine gute Audi-Werkstatt zu empfehlen in unserer Region?
Ich suche nämlich eine gute.
Vielleicht verrätst Du mir diese Werkstatt?
Gruß, dierge
JokerMan hat geschrieben:nach Entfernung des Verdeckmoduls via Diagnosegerät immer noch nicht ins Bordnetzsteuergerät und Komforsteuergerät reinkam weil das Can-Bus System einen kpl. Kurzschluss auslöste
JokerMan hat geschrieben:Ich hab dann eben mit XTR telefoniert und ich bekomme von den Folgekosten keinen Cent !
Das Verdeckmodul soll ich ihnen zusenden inkl. Rechnung, das Teil wird geprüft und eventuell bekomme ich ein Neuteil zurück.
Die Garantie beläuft sich auf 1 Jahr und sie deckt nur das Modul ab und keine Folgeschäden.
Du musst allerdings nachweisen, dass wirklich das Verdeckmodul für die Folgeschäden zu tun hat.
Die Richtlinie 1999/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zu bestimmten Aspekten des Verbrauchsgüterkaufs und der Garantien für Verbrauchsgüter wurde von Deutschland umgesetzt.
Als Folge dieser gesetzlichen Maßnahme haben alle Verbraucherinnen und Verbraucher, die Waren in Deutschland kaufen, das Recht auf eine Mindestgarantie von 2 Jahren auf das jeweilige Produkt.
Innerhalb der ersten sechs Monate nach Kaufdatum wird von jedem auftretenden Mangel oder Defekt angenommen, er habe bereits zum Zeitpunkt der Auslieferung bestanden, sollte nicht das Gegenteil bewiesen werden. Nach diesen ersten sechs Monaten obliegt es dem Konsumenten zu beweisen, dass der Mangel schon bei Erhalt der Ware vorhanden war.
Innerhalb dieses Zeitraums von 2 Jahren steht dem Verbraucher das Recht zu, dass Mängel an von ihm erworbenen Waren kostenfrei behoben werden. Zunächst kann der Verbraucher vom Verkäufer die unentgeltliche Nachbesserung des Verbrauchsgutes oder eine unentgeltliche Ersatzlieferung verlangen, sofern dies nicht unmöglich oder unverhältnismäßig ist. Die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung muss innerhalb einer angemessenen Frist und ohne erhebliche Unannehmlichkeiten für den Verbraucher erfolgen, wobei die Art des Verbrauchsgutes sowie der Zweck, für den der Verbraucher das Verbrauchsgut benötigt, zu berücksichtigen sind.
Sofern diese Lösungen nicht möglich sind, kann der Verbraucher eine angemessene Preisminderung (bei kleineren Mängeln ) oder die Vertragsauflösung verlangen.
Freiwillig vom Hersteller eingeräumte Garantien beschränken keinesfalls die gesetzlichen Rechte der Verbraucher.
andi1103 hat geschrieben:Ist das Modul aus der Sammelbestellung August 2010? Mit dieser Generation gab es hier schon mal ähnlichen Ärger und das sollte XTR bekannt sein.
Und was mir noch einfällt: Wurde die blaue Kabelschleife getrennt? Beim A4 muss man das machen. Ich hatte das zuerst auch nicht, weil es in der damaligen Anleitung noch nicht drinstand. Hab das Modul damals dafür extra noch mal ausgebaut.
Was der Blinkerschalter damit zu tun hat, ist mir aber unklar.
Andre hat geschrieben:Garantie 1 Jahr????
Gibt es in Dtl nicht gesetzlich vorgeschrieben 2 Jahre ? Der letzte Satz ist wichtig!
andi1103 hat geschrieben:Im Kabelsatz ist eine Schleife eines blauen Kabels. Die muss getrennt werden beim A4. Beim äteren Kabelsatz mit der Schere durchschneiden und isolieren. Beim neuen Kabelsatz gibt es einen Stecker, der einfach getrennt werden kann --> s. hier.
Blöd war nur, dass es in der ersten Anleitung für das Modul mit Y-Kabelsatz (auch bei der ersten mit USB) nicht drinstand: f48t7557-einbauanleitung-verdeckmodul-a4-ohne-usb.html
Zurück zu Navigation,Radio, Elektrik Audi A4 Cabrio
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 2 Gäste