Hey zusammen,
jetzt wirds abstrakt :-D. Was denkt Ihr, wenn ich mir einen S4 Kühlergrill hole, diesen allerdings mit Chromeleisten in der Mitte verzieren lasse, muss man das eintragen :-D ?
Wenn ich jetzt streng nach StVo gehen würde, und jede bauliche Veränderung eingetragen werden muss (da das Originalteil verändert wurde), tippe ich auf ja :-).
Ich bin auf Eure Antworten gespannt :-).
Nette Grüße
Benni