rebizzel hat geschrieben:Das er den Wagen nicht hätte zurücknehmen müssen ist dir aber klar oder? Dem Verkäufer scheinbar nicht...du hast ja von privat gekauft.
Irrtum, je nachdem, wie der Kaufvertrag aufgesetzt wurde, kann man da auch als privater Verkäufer übelst auf die Schnauze fallen - Sichwort unwirksamer Gewährleistungsausschluß:
Bei einem privaten Verkäufer kann der Käufer im Falle eines unwirksamen Haftungsausschlusses den Vertrag anfechten und das Fahrzeug zurückgeben oder aber die Beseitigung des Mangels verlangen wenn dies nicht mit unverhältnismäßigen Kosten für den Verkäufer verbunden ist. Der Käufer kann auch vom Vertrag zurücktreten, den Kaufpreis mindern oder die Reparatur zu Lasten des Verkäufers durchführen lassen. Der Käufer ist dafür beweispflichtig, dass der Mangel bereits bei Übergabe vorlag.
Quelle: http://www.anwaltonline.org/verkehrsrec ... hluss.html