Also mal was Grundsätzliches:
Teile mit Gutachten müssen immer vorgeführt und eingetragen werden, der Prüfer "prüft den ordnungsgemäßen Anbau" der Teile. Üblicherweise beziehen sich die Gutachten aber darauf, dass alle anderen Teile original "ab Werk" an dem Auto dran sind.
Wenn nun mehrere Teile mit verschiedenen Gutachten zusammenkommen (also z.B. FW, Verbreiterungen, Räder) ist es Ermessenssache des Prüfers ob er sich nach den Gutachten richtet oder eine Einzelabnahme vornimmt.
Wenn Teile ohne Gutachten dabei sind (bei mir z.B. die Felgen, original Audi aber halt nicht für mein Auto) ist es immer eine Einzelabnahme.
Einzelabnahmen sind teurer und müssen zwangsläufig sofort von der Zulassungsstelle in den Schein nachgetragen werden. Bei Gutachten reicht es normalerweise "bei der nächsten Befassung der Zulassungsstelle mit den Papieren).
Teile mit ABE müssen nicht vorgeführt werden, aber auch nur dann nicht wenn die Auflagen der ABE erfüllt sind. Das heißt z.B., dass alle anderen Teile original ab Werk an deinem Wagen dran waren. Da in deinem Fall ja die Räder nicht original sind (sondern bereits eingetragen wurden) wäre eine ABE wertlos - du musst auf jeden Fall zum Prüfer.
Wenn eine bestimmte Reifenmarke/-typ in den Papieren steht darfst du auch nur diese fahren, anderenfalls erlischt die Betriebserlaubnis deines Wagens !
Beim Wechsel auf eine andere Marke oder Typ muss eine erneute Abnahme vorgenommen werden, lästig aber wahr ...