rs4-cabrio hat geschrieben:dass das Fahrzeug dann nicht mehr der BE entspricht
Das glaub ich, ist hier so nicht der Fall.
An dieser Stelle ist im oben genannten Fall ja dann eine Sicherheitseinrichtung montiert, für die eine eigene Zulassung gilt. Und wenn durch das entfernen der Kopfstütze erst die sichere, ordnungsgemäße Befestigung des Kindersitzes möglich wird, wird es da kaum Ärger geben.
Fein raus wäre man, wenn der Hersteller des Sitzes das in der Anleitung erwähnen würde (z. B. " Das Rückenteil des Kindersitzes muss an der Rücksitzlehne anliegen, ggf. die Kopfstütze des Fahrzeugsitzes entfernen").
Kopfstützen dürfen (müssen) ja z. B. auch entfernt werden, wenn man z. B. bei einem Kombi die Sitze umklappt, um einen ebene Ladefläche zu erreichen. Klar, da kann dann niemand mehr sitzen., auf dem Kindersitz kann aber auch keiner sitzen, der eine Kopfstütze benötigt. Die ausgebaute Kopfstütze aber auf jeden Fall im Fahrzeug mitführen.
Rechtlich gesehen ist das wohl eine Grauzone, ich persönlich würde in dem Fall die für das Kind sicherere Methode wählen, und dass ich Styropor zwischen Sitz und Lehne packe, käme nicht in Frage.
rs4-cabrio hat geschrieben:analog Einbau Lenkrad ohne Airbag
Der Beifahrerairbag ist aber meist deaktivierbar, wenn am vergisst ihn wieder einzuschalten, fährt man direkt ohne BE?. Auch würde mich in dem Zusammenhang mal interessieren, wo sowas festgeschrieben ist, da muss es doch detailierte Vorschriften geben.
Historie:
post316617.html#p316617S3 Cabrio "The PocketRocket", Daytonagrau, Leder/Alcantara, ACC, LA, MMI high..
Nachgerüstet: RFK, Anfahrassi, Sideassist
Alltag: Stealthgrey met, 60 kWh ohne Co oder Ni :-)
VCDS/VCP