Denke dran MAM8 Felgen 8x18 ET35 zu verbauen.
Mein Wagen ist ein A4 Cabrio EZ 3/2007 3,0 TDI Quattro mit Wandler.
Im Gutachten steht beim 235/40R18 folgende Auflagen
K44 An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K46 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K49 Eine vorschriftsmäßige Radabdeckung an Achse 1 ist durch Anbau von Teilen oder sonstige
geeignete Maßnahmen herzustellen.
K50 Eine vorschriftsmäßige Radabdeckung an Achse 2 ist durch Anbau von Teilen oder sonstige
geeignete Maßnahmen herzustellen
Jetzt erzählt mir der Verkäufer, diese Auflagen seien nur Makulatur.
Wörtlich
Hallo,
Dies steht auch bei einer 16" Felgen z.b im gutachten , dies ist nur eine Absicherung für den Tüv fals das Fahrzeug tiefer ist oder sonstiges und damit der Tüv weis was er Prüfen muss !
wir haben die Felgen schon sehr oft verbaut , mann muss hier nichts am Fahrezug machen !
Hat jemand von euch Erfahrungen mit dieser Felge und kann diese Aussagen bestätigen?
Danke