Zu 1. Den Tüv interessiert nicht ob das Verdeck auf oder zu geht und schon garnicht ob es per Fernbedienung geht. Hab noch nie ein Tüver erlebt der das Verdeck getestet hat...wozu auch?
zu 2. Der Anwalt müßte ein Zusammenhang mit dem Verdeckmodul nachweisen. M.E. unmöglich, es sei denn ich klemme einer Person beim automatischen schließen des Verdeckes mit der Fernbedienung etwas ein......auch mehr als unwahrscheinlich. Denn insb. beim B7 geht das öffenen auch schon während der Fahrt.
Wenn du jedoch z.B. das Verdeck bei 50 km/h öffnest und es fliegt dir weg.....dann ist nix mit Garantie