Also wenn das deine Versicherungsbedingungen sind:
http://www.motor-talk.de/forum/aktion/Attachment.html?attachmentId=704314kommen die aus der Garantie meiner Meinung nach nicht heraus. Dort ist die Heckscheibenheizung namentlich erwähnt und die ist defekt. Der Ausschluß des Verdecks sollte hierbei erst mal unerheblich sein weil das Verdeck ja nicht kaputt ist. Das heißt, sie müßten die defekte Heizung reparieren oder die Heckscheibe tauschen. Beides ist aber - sofern du das gleiche Fehlerbild hast wie wir anderen und keine mechanischen Schäden an der Scheibe vorliegen - nicht möglich und so kommt es zum Tausch des Verdecks.
So heißt es ja auch:
I. Die Reparatur wird nach den technischen Erfordernissen durch Ersatz oder Instandsetzung der betroffenen Teile durchgeführt.Der einzige Punkt, der einem Juristen sicher aufstoßen wird ist IMHO dieser hier:
15. wenn durch einen ersatzpflichtigen Schaden ein Folgeschaden an einem nicht versicherten Bauteil eintritt. Der Folgeschaden ist dann nicht versichert.Nur dürfte der ja eigentlich auch nicht greifen weil ja am Verdeck kein Folgeschaden eingetreten ist, es muß halt nur gewechselt werden weil es die Scheibe nicht einzeln gibt
Aber das ist natürlich meine laienhafte Rechtsauslegung, deshalb ja mein Rat damit zu einem entsprechenden Fachanwalt zu gehen.
Generell wichtig sind die Zuzahlungen ab 50tkm - siehe §5,III,1 - die darf man natürlich nicht ganz außer acht lassen.
Gruß Matthias