Rudiyoda hat geschrieben:ah okay, danke! wenn du fragen hast dann nur zu!!!
Hallo Rudi,
Meine Fragen:
Ist es richtig,das Du deinen S5 gelaest hast,und wenn ja:
Dürfen an deinem gelaesten Fahrzeug bauliche Veränderungen vorgenommen werden?
Ich denke mal ,bei Rückgabe des Fahrzeugs,nach Ablauf des Vertrages,wird dein Autohaus,Dir die Mehrkosten durch diese Maßnahmen,auch nicht teilweise,erstatten wollen.
Hast Du all die Veränderungen TÜVmäßig absegnen lassen. Beispiel: Der Eingriff am Mittelschalldämpfer durch die Fa.ASG,wozu es ja bekanntlich keine ABE noch ein Gutachten gibt? Oder gehst Du nach dem Motto: No risk no fun.In dem Fall würdest Du ja ohne Betriebserlaubnis durch die Gegend fahren. Kritisch in meinen Augen,bei einem eventuellen Crash,egal ob selbst oder unverschuldet.Die Schadensregulierung mit den
Versicherungen könnte schwierig werden.Wenn die auch nur das kleinste Haar in der Suppe finden,schleichen Sie sich allzugerne aus der Verantwortung.
Was machst Du, mit all den ausgetauschten Teilen? Es ist sicherlich nicht ganz so einfach,die an den Mann zu bringen?
Gruß Helmut
Sonderfarbe: Callaweiss , Innenausstattung: Audi Quattro Individuale , Audi Vollausstattung , Bereifung Sommer: 5 Speichen Rotordesign Titanoptik 9+20 275/30R20, Winter: 7 Doppelspeichendesign 9+20 275/30R20, Eibach Spurverbreiterung hi 30mm, S5 Endschalldämpferoptik, RS5 Frontgrill, Abt Alupedalerie.