von Frapo69 » Do Jan 10, 2013 17:28
So, seit heute habe ich es dann auch schriftlich
, nachdem der TÜV-Prüfer 2 Wochen krank war und ich gezappelt habe. Aber jetzt habe ich das Stück Papier mit dem ich endlich auch auf deutschen Straßen mit den Rädern fahren darf.
Foto.JPG
Abschließend ist nochmal zu sagen, dass es also nicht so einfach ist diese Räder eingetragen zu bekommen. Die vorderen Kotflügelradläufe müssen auf jeden Fall gebördelt werden und dabei kommen sie dann auch ca. 0,5cm weiter raus. An der Hinterachse habe ich an der Karosserie nichts verändert, lediglich habe ich 2cm Federwegbegrenzer eingebaut. Trotzdem heißt das nicht, dass jeder der es so macht wie ich garantiert eine Eintragung bekommt. Die TÜV-Prüfer haben da teilweise ihre eigenen Ansichten und deshalb würde ich sowas vorher mit einem Prüfer absprechen bevor man das Geld dafür ausgibt. Das ist eine Eintragung nach 19.2 und deshalb entscheidet der Prüfer selber ob er einträgt oder nicht, oder besser gesagt ob er es verantworten kann oder nicht.
Ich wollte das nur gesagt haben, bevor es jemand versucht und sich auf meine Aussagen bezieht.
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Gruß Frank
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