Hallo Cabriofreunde, hab mir vor einer Woche einen 1,8 T Multitronic von 2003 gekauft, dem ich im Frühjahr Felgen von Brock in 8,5J X 19 ET 35 gönnen möchte, beim stöbern im Internet bin ich über eine Auflage im Gutachten gestolpert, K49 und K50.
„Eine vorschriftsmäßige Radabdeckung ist durch den Anbau von Teilen oder sonstiger Maßnahmen herzustellen.“
Da ich in diesem Forum aber schon viele schöne Cabrios gesehen habe mit breiteren Felgen an denen noch nicht einmal gebördelt wurde habe ich eine Frage, seid ihr auf gut Glück zum TÜV gefahren und der Prüfer hat diesen Punkt gar nicht beachtet oder stand diese Auflage im Gutachten zu eueren Felgen nicht drin?
Vielen Dank im vorraus