USModell hat geschrieben:Da gibts doch Ne PS-Regel bzgl. Lautstärke... LG Benni
....nee, die gibt's in D nicht
das sind die nach EG Recht geltenden Werte >>
Die Richtlinien gelten für Kraftfahrzeuge, die zur Teilnahme am Straßenverkehr bestimmt sind, mit oder ohne Aufbau, mit mindestens vier Rädern und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h; eine Ausnahme bilden Schienenfahrzeuge, land- und forstwirtschaftliche Zug- und Arbeitsmaschinen sowie fahrbare Maschinen.
Die Richtlinien legen Grenzwerte für den Geräuschpegel der mechanischen Bauteile und der Auspuffvorrichtung der betreffenden Kraftfahrzeuge fest.
Diese Grenzwerte liegen zwischen
74 dB(A) für Personenkraftwagen und 80 dB(A) für leistungsstarke Nutzfahrzeuge.
Die zulässigen Grenzwerte richten sich nach den Fahrzeugklassen:
Personenkraftwagen;
öffentliche Verkehrsmittel;
Fahrzeuge zur Beförderung von Gütern.
ansonsten gelten die Im Fahrzeugschein angegebenen Werte
die um max 3 db Toleranz Überschritten werden dürfen.
Es gibt in D keinen Standgeräuschgrenzwert <<< das sind nur Anhaltswerte.
Jedes Fahrzeug könnte als Standgeräusch auch zulässig 110 dB haben, das "Vorbeifahrgeräusch" ist je nach Baujahr limitiert und aktuell sind es 74 dB damit die Autokonzerne überhaupt eines ihrer Fahrzeuge verkaufen dürfen.
Nur das Fahrgeräusch ist limitiert.