von crispin673 » Fr Mär 07, 2014 08:46
Also meiner ist auch ein "Audi Gebrauchtwagen plus" mit einer 3-jährigen Anschlußgarantie bis 100.000km.
Da meiner ein Werksdienstwagen war, sagte man mir, macht Audi das automatisch beim Kauf des Erstbesitzers drauf und die Garantie enthält die gleichen Leistungen wie die "normale" 2-jährige Werksgarantie.
Ich habe noch nicht einmal was schriftliches bekommen, habe aber einen Ausdruck aus dem Audisystem von meinem
bekommen und da steht schön brav drin, dass ich bis Mai 2017 und 100.000km die Garantie habe.
Das hatte ich damals schriftlich von Audi bekommen, da ich zu der Anschlußgarantie gefragt habe, wie es mit der im Ausland aussieht, da mein
aus Luxemburg ist und ob dieser Garantiefälle bearbeiten darf oder ob ich nach Deutschland zu einem Händler muss.
Fuer die Abwicklung der Rechte aus dieser Anschlussgarantie gilt:
Ansprueche aus der Anschlussgarantie koennen ausschliesslich bei autorisierten Audi Servicepartnern im
Europaeischen
Wirtschaftsraum (EWR) sowie in der Schweiz geltend gemacht werden. Wird das Fahrzeug in einem anderen Gebiet
als dem Gebiet des
EWR und der Schweiz ausgeliefert oder zugelassen, kann die Anschlussgarantie nicht in Anspruch genommen
werden.
Die Garantiebedingungen der Audi Anschlussgarantie finden Sie auch unter dem folgenden Link:
http://www.audi.de/etc/medialib/ngw/ser ... rantie.pdfVielleicht hilft das weiter.
Gruß
K.P.
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