Grisu1965 hat geschrieben:Ihr könnte es drehen und wenden wie ihr wollt es gibt legal keine AHK für den S4 es sei denn durch eine teure Einzelabnahme.
Was heisst hier "teuere Einzelabnahme"?
Ich habe eine konkrete Offerte für eine solche Einzelabnahme für unter 1'000EUR von der hier im Trööt genannten Firma.
Nur ....
... diese Einzelabnahme wird von den Schweizer Zulassungsstellen nicht anerkannt.
Gemäss VTS (Schweizer Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge) akzeptiert die Schweiz nur "anerkannte" Prüfungsstellen. Diese Prüfungsstellen sind in der TGV (Verordnung über die Typengenehmigung von Strassenfahrzeugen) im Anhang 2 aufgelistet, abschliessend. Jetzt darf man raten, es sind nur Schweizerische Prüfungsstellen aufgelistet.
Dabei hat die Schweiz extra ein Abkommen mit der EU/EG abschlossen zwecks gegenseitiger Anerkennung von Konformitätsbewertungen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen
Gemeinschaft.
Was nützt so ein Abkommen, wenn es in der Praxis nicht anerkannt wird?
Ob da vielleicht etwas Heimatschutz betrieben wird?
böse - böse GedankenWas ich überhaupt nicht verstehe.
Die Zulassungsbehörden und der TÜV in Deutschland haben doch die gleichen Ziele von die Zahlungsbehörden und das Strassenverkehrsamt in der Schweiz, nämlich die grösst mögliche Sicherheit im Strassenverkehr.
Jetzt macht eine Firma in Deutschland eine Prüfung nach einer baulichen Änderung am Fahrzeug, eben als Einzelabnahme. Diese Einzelabnahme wird dann vom TÜV anerkannt. D.h. der TÜV hat gesagt, diese bauliche Änderung ist ok, gefährdet den Verkehr und die Teilnehmer um/am Verkehr nicht.
Warum akzeptiert die Schweiz diese Prüfung und Anerkennung durch den TÜV nicht. Messen die Schweizer anders? Haben die Schweizer ein anderes Verständnis für "die grösst mögliche Sicherheit im Strassenverkehr"?
Verstehe ich nicht.