Hallo,
ich bin nun letztes Jahr wiedermals Opfer einer defekten Ölpumpe bzw. des Antriebs dieser geworden... wiedermal, da ich schon im Jahr zuvor ein neues Ölpumpenmodul bekommen musste.
Kurzum; das neue Ausgleichwellenmodul hat sich festgefressen, daraufhin sind alle Zahnräder blockiert und es hat vorn am Modul das Antriebsrad abgeschert. Die Ölpumpe wurde somit auch nichtmehr angetrieben und der Wagen zeigte die rote Öldruckwarnung bei 130 km/h...
Es wurde daraufhin (nach hin und her-Transport) das Auto zu einer AUDI-Werkstatt gebracht und die haben mir bestätigt, dass der Ausfall der Ölpumpe nun dazu führt, dass sie einen Austauschmotor+Turbolader verbauen müssen.
Zunächst (!) haben sie aber das Ölpumpenmodul über 100%-Gewährleistung ausgetauscht.
Da sich die Werkstatt und auch der AUDI-Kundenservice weigern, nun auch die Kosten für den Tauschmotor+Turbo zu übernehmen, musste ich mir einen Anwalt nehmen.
Meine Frage ist nun hier in die Runde, gibt es evtl. Gerichtsurteile oder ähnliche Fälle bei diesem Ölpumpenproblem, die ich vorbringen könnte, damit Audi einsieht, dass sie als Hersteller auch für ihre Produkte (die Ölpumpe) und die Folgeschäden haften?
Danke schonmal.
PS: langsam mag ich die "Premiummarke" nichtmehr...