von enigma99 » Mi Jan 04, 2017 16:02
…ich habe gerade die neuen Nachrichten gelesen.
Die Kommentare von Matthias und Helge empfinde ich als detailliert, umsichtig und vielschichtig.
Es wird immer ein Für und Wider, was z. B. den Einbau und Gebrauch einer Dashcam angeht, geben. Es kommt, wie so oft, auf den Anwender, dessen Grund, Charakter, Eignung, Hintergrund und Allgemeinbefinden an! Da nutzen keine Gesetze! Einen Königsweg gibt es ebenso wenig. Es wird, wie immer, nur einen Kompromiss geben.
Mit Recht und aus gutem Grund gibt es ein Waffengesetz, welches beinhaltet, wer, wann, warum, wofür und wieso einen Waffenschein bekommt. Dennoch kann ich z. B. eine Bratpfanne als Waffe nutzen. Dafür bräuchte ich keinen Waffenschein!
Jedes und Alles hat immer zwei Seiten. Es kommt auf die Betrachtungsweise und den eigentlichen Grund und Zweck der Anschaffung an. Jedes und Alles kann zweckentfremdet werden!
Es bringt ebenso wenig, wenn ich ein Fahrzeug mit jedem erdenklichen Sicherheitszubehör, z. B. Abstandswarner oder Müdigkeitswarner, ausrüsten lasse, es aber wenig oder gar nicht nutze, berücksichtige oder einfach unbeachtet lasse. – Aber ich muss es haben! (Der Mensch und sein ego! :-))
Manchmal ist man auch nicht in der Lage, weder körperlich, noch geistig (z. B. wg. alkoholisierter Umnachtung) diese, oder das gesamte Fahrzeug zu bedienen. Dennoch wird sich hinter´s Steuer gesetzt!
Und was „rebizzel“ angeht: Er sollte versuchen seine Ausführungen sachlicher und allgemeiner zu halten. Er kennt mich nicht persönlich und meinen Fahrstiel schon gar nicht. In sofern entbehren seine Ausführungen und Mutmaßungen jedweder Grundlage.
Zurück zum eigentlichen Thema:
…ich bin mit meinem Vorhaben wieder ein Schritt weiter!
Ich war gerade beim TÜV um zu erfragen, ob es bedenken bzgl. meines Vorhabens (Dashcam in die Kopfstütze zu integrieren) geben könnte.
Seine Antwort war kurz und knapp: Jupp – die gibt´s!
„Eine Kopfstütze ist ein sicherheitsrelevantes Bauteil und darf nicht verändert werden. Das gleiche gilt für die Hutablage.“ So seine Ausführung.
Also aus der Traum – zumindest was das Thema Kopfstütze angeht.
Was gibt es denn noch zu bedenken? Die Datenrelevanz hatte ich schon beleuchtet. Doch gibt es auch baurechtliche Vorschriften die eingehalten werden müssen. Schon aus Gründen der Sicherheit?
Jetzt frage ich mich, sofern ich eine andere Stelle für meine Kamera gefunden habe, ob unter gewissen Umständen die ABE für das Fahrzeug erlöschen könnte?
Ich überlege, ob und wie ich sie in die Heckklappe einbaue, in Höhe des Logo´s. Ìst aber noch nicht in Stein gemeißelt.
Gruß, Mario
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