Hallo zusammen,
ich muss jetzt noch mal was richtig stellen:
Nach der Aussage von meiner Werkstatt das die fixe Höheneintragung deswegen sei, weil mein Fahrwerk höher eingestellt ist als der von Bilsein zugelassene Bereich, habe ich mir diese noch mal genau angesehen und festgestellt das dem nicht so ist.
Der von Bilstein zugelassene Bereich liegt vorne bei 340 bis 355 mm und hinten bei 15 bis 45 mm, je nach einer bestimmten Messmethodik am Fahrwerk selbst. Meiner ist vorne mit 355 mm und hinten mit 25 mm eingetragen, also innerhalb dieses Bereiches. Die Werkstatt wollte mich mit ihrer Aussage wohl ruhig stellen oder hat in dem Moment keine bessere Antwort parat gehabt.
Ich bin daraufhin noch mal zur Werkstatt und habe dies angesprochen und "darum gebeten" das ich den kompletten von Bilstein zugelassenen Bereich eingetragen bekomme, darum wollten sie sich dann auch am nächsten Tag kümmern.
Am nächsten Tag ruft mich der TÜV Prüfer persönlich aus der Werkstatt an und erklärt mir folgendes:
Gewindefahrwerkshersteller geben alle unterschiedliche "Empfehlungen" hinsichtlich der Eintragung an, was für ihn aber nicht relevant ist.
Relevant ist wie das jeweilige Fahrzeug mit den jeweiligen Randbedingungen (Rad-/Reifenkombination, Distanzschieben, etc.) vor ihm steht und ob dieser spezifische Zustand für ihn auch hinsichtlich voller Beladung, AHK, etc., technisch bedenkenlos und damit eintragungsfähig ist.
Deshalb wird dann auch nur dieser jeweils spezifisch begutachtete Zustand eingetragen und kein "Verstellbereich" (bei mir stehen z.B. die Distanzscheiben und die Einschränkung nur mit serienmäßiger Rad-/Reifenkombiantion mit in der Eintragung).
Er erklärte auch das selbst bei gleichen Fahrzeugmodellen bereits werksseitig mitunter signifikante Unterschiede bzgl. der Fahrwerkshöhensymmetrie bestehen können was auch dazu beiträgt das der jeweils nur spezifisch vorgeführte Zustand eingetragen wird.
Was die festgehaltene Messmethodik angeht, hat er die am Fahrwerk selbst gemessenen Werte genommen.
Das halte ich persönlich für diesen Zweck auch für sinnvoll, weil diese Messmethodik für die Festhaltung des spezifischen Fahrwerkszustandes völlig unabhängig von äußeren Umständen wie Beladung, Luftdruck, Tankmenge, etc. ist.
Das ist es wie es bei mir gelaufen ist und heißt ja nicht zwangsläufig das dies bei anderen TÜV Abnahmen genauso gehandhabt wird.
Für mich persönlich ist diese Vorgehensweise aber plausibel, auch wenn es nicht dazu geführt hat was ich gerne gehabt hätte.
Doof ist dabei nur, das wenn, wie bei mir geschehen, im Nachhinein noch Veränderungen vorgenommen werden (ich habe die Vorderachse ja noch mal um 7 mm abgesenkt) eigentlich eine nuen TÜV Abnahme erfolgen müßte.