von need4speed » Do Apr 11, 2019 17:52
Kurt hat geschrieben:Inzwischen habe ich auch in der StVZO was gefunden. Dort ist die Rede davon, dass ein Aufkleber rein muss, wenn der Reifen für weniger als die 'bauartbedingte" Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs zugelassen ist. Das ist ja bei uns nicht der Fall und so kann das Armaturenbrett sauber bleiben.
Da interpretiere ich den von mir verlinkten Artikel aber anders. Danach darfst du aufgrund der Umrechnung mit V-Reifen nicht deine eingetragenen 238 km/h fahren, brauchst also einen entsprechenden Aufkleber. Ich habe dir da mal was vorbereitet
aufkleber.jpg
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Gruß Matthias
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