KaMa hat geschrieben:ist in der Schweiz eine Bedingung zur MFK (TÜV) Abnahme.
Finde ich aber übertrieben. Mittlerweile wird die AHK immer mehr nur zur Montage von Fahrradträgern genutzt. Da wäre eine Eintragung mit begrenzter Anhängelast sinnvoller.
2fast4you hat geschrieben:Und wenn dein Fahrzeug den Spurwechselassistenten hat (gelbe LED im Aussenspiegelgehäuse) dann muss nach A u E der Stoßfängerabdeckung laut Reparaturleitfaden der Spurwechselassistent kalibriert werden.
Ja, ich weiß, steht im RLF. Halte ich aber für, sorry, totalen Quatsch, wenn nicht sogar dreiste Geldmacherei. Wenn nur die Stoßfängerabdeckung ab war, also nicht die Halter an den Seiten und kein Unfallschaden, ändert sich da praktisch nix. Wenn die Spaltmaße am Stoßfänger stimmen, sind nach 10-20 km Probefahrt (auf mehrspurigen Strecken) die Winkeloffsets durch die dynamische Kalibrierung ausgeglichen, falls sich da überhaupt was geändert haben sollte. Selbst mehrfach bei meiner anfangs etwas hakeligen Nachrüstung festgestellt:
post296329.html?hilit=side%20assist#p296329 .
Muss auch so sein, allein beim Radwechsel von, z.B. 18er WR mit 7 mm Profil auf 20er SR mit z.B. nur noch 4 mm Profil, ändert sich die Fahrzeughöhe in Neutrallage schon um mehrere mm. Und die verschiebst du nie im Leben nur bei der (wieder-)Montage des Stoßfängers. Dann haste nämlich Spaltmaße, da kannst nen Hut durchwerfen.
Das die Vertragswerkstatt da streng nach RLF arbeiten muss ist klar.
Historie:
post316617.html#p316617S3 Cabrio "The PocketRocket", Daytonagrau, Leder/Alcantara, ACC, LA, MMI high..
Nachgerüstet: RFK, Anfahrassi, Sideassist
Alltag: Stealthgrey met, 60 kWh ohne Co oder Ni :-)
VCDS/VCP