Also ich mal.
Du hast bei einem Händler gekauft?
Wenn ja. Dann hast du Gewährleistung. Kann nicht ausgeschlossen werden. Hat auch mit der Garantie nichts zu tun, welche du vielleicht abgeschlossen hast.
In den ersten 6 Monaten bist du nicht in der Nachweispflicht. Da wird davon ausgegangen dass der Mangel schon vorher bestand.
Dann hat der Händler welcher dir den S4 verkauft hat, dafür einzustehen. Und zwar mit allem wenn und aber.
Und auch die Anfahrt, Standkosten etc.. Dies ist der Unterschied zur Garantie. Die Garantie ist eine freiwillige Gabe des Herstellers. Bei der Herstellergarantie. Deine Zusatzgarantie, da hast du ja AGB was gezahlt wird und was nicht.
Deinen Händler schön den Mangel anzeigen und ihn wenn er nicht gleich will, schriftlich eine Frist zur Mängelbeseitigung setzen.
Lass dich nicht abwimmeln.
Und der Tip: Schön an Audi wenden. Die helfen wirklich meistens weiter.
Dies alles ohne Gewähr.
Und ich habs schon mal in einem Threat geschrieben:
PS: Lies dir mal diesen Link durch. Da wird vom ADAC was darüber geschrieben.
http://www.adac.de/Recht_und_Rat/kauf_l ... efault.asp