von Kalli68 » Di Apr 20, 2021 21:31
Die 2100 € ist vermutlich der Preis für 3 Jahre. So sinngemäß war es bei mir.
Also Leasingrückläufer, 3 Jahre alt. Der 1. Besitzer hat eine Anschlußgarantie für das 3. Jahr dazugekauft, weil der Leasingvertrag bei Vertragsabschluss für 36 Monate festgelegt wurde. Sprich: Das FZ befand sich in der gesamten Leasingzeit auch innerhalb der Audi-Garantie. Die hätte natürlich auch direkt für 5 Jahre abgeschlossen werden können, aber warum sollte der 1. Besitzer das tun, wenn der Wagen nach 36 Monaten an den Händler zurückgeht?
Jetzt könnte man meinen, ich kaufe einfach die fehlenden 2 Jahre dazu. Weit gefehlt, denn Audi sagt, ich biete dem Käufer durchaus eine Anschlußgarantie bis maximal 5 Jahre an, die ist aber ERNEUT ab dem Ende der 24 Monate abzuschließen, also so, als wenn der erste Besitzer das direkt gemacht hätte. Sprich, entscheidet sich der jetzige Käufer für die Audi-Garantie, wird das 3. Jahr faktisch doppelt bezahlt.
Die Gebrauchtwagengarantie für ein Jahr ist natürlich günstiger, aber im Leistungsumfang geringer als die Audigarantie.
Ich habe seinerzeit trotzdem die 5 Jahre Garantie gekauft, mein Händler hatte mir aber den Gegenwert der normalen 1-Jahres-PerfectCar-Gebrauchtwagengarantie gutgeschrieben, weil die im Angebot mit enthalten war.
Audi-Garantie 3320 Euro -810 Euro Gutschrift damals. (Die UPE war allerdings auch deutlich höher.) Nach den 5 Jahren hätte ich die weiter verlängern können, für dann ca. 1500 € jährlich bei 100 € SB je Schadenfall.
Grüße aus Lünen von Manuela und Frank
4.) Audi RS5 Cabrio B8 FL, 4,2, Bj. 06/2015, 09/18-lfd., siehe Avatar
3.) Audi A4 Cabrio B7 2,0T, Bj. 10/2008, 04/13-09/18, sold
2.) Opel Astra G Cabrio 1,6, Bj. 11/2001, 12/11-04/13, sold
1.) Ford Escort Cabrio 1,6, Michael-Schumacher-Edition, Bj. 04/1995, 10/08-11/11, stolen