Addianni hat geschrieben:Für Kunden, die sich lautstark -zum Beispiel am Telefon- wehren oder schriftlich mit dem Anwalt drohen, werden die Kosten übernommen.“ Der zweite Schritt ist, dass die HUK -sollte sich der Versicherungsnehmer erfolgreich gegen eine Selbstbeteiligung wehren- die Werkstatt informiert, dass nur ein Höchstbetrag für den Scheibentausch bezahlt wird.
Diese Aussage macht für mich jetzt keinen Sinn - erfolgreich wehren und dennoch nur Höchstbetrag? Oder hast du dich da verschrieben?
Mein Telefonat mit der HUK lief heute so ab, dass ich die durchaus nette Dame vom Schadensservice gefragt habe wo es in meinen Versicherungsbedingungen steht, dass sie nur bestimmte Beträge zahlen und ich somit keine freie Werkstattwahl habe. Antwort: "Sie müssen mindestens drei Angebote von verschiedenen Werkstätten einholen und wir zahlen dann die günstigste" - " Bitte, wo steht das?" - "ja das steht dort, warten sie, ich schau mal" - mehrere Minuten Schweigen folgten. Dann: "ich finde das gerade nicht" (Hallo, ihr seid der Schadenservice, ihr solltet so was wissen ... ) - "kann ich Sie zurückrufen, ich muss das mal in Ruhe suchen"
10 Minuten später der Rückruf: "das steht in E.1.3 "Sie müssen bei Eintritt des Schadensfalls den Schaden abwenden oder mindern, soweit Ihnen das möglich ist". Ich ungläubig: "das lesen Sie dort??? "Ja, das gehört zu Ihrer Schadensminderungspflicht". "Sorry, gute Frau (schon langsam etwas ) "Schaden mindern heißt für mich in diesem Fall z.B., dass ich das Auto mit der kaputten Scheibe nicht ungeschützt im Regen stehen lasse aber doch nicht, dass Sie mir vorschreiben wo ich es habe reparieren zu lassen". "Doch, wir verstehen das so und das wird auch allgemein so gehandhabt".
Dann folgte meine schon etwas lautere "Drohphase" in der ich ihr klar machte, dass ich mich diesem Blödsinn keinesfalls kampflos ergeben werde, verbunden mit dem dezenten Hinweis, dass ich seit über 20 Jahren Kunde in insgesamt vier Versicherungen ohne nennenswerte Schäden bin und ungerne meine "Beziehung" zur HUK mit einem Gerichtsstreit beenden möchte ...
Danach lief es bei ihr offensichtlich nur noch auf "Gesichtswahrung" hinaus, denn anstelle der mindestens drei Vergleichsangebote würde ihr nun eines von einer anderen Berliner Audi-Werkstatt reichen. "Das kostet Sie doch nur einen Anruf, das können Sie doch für mich tun" ...
Auf meinen Einwand, "dass die alle die gleichen Preise haben" erwiderte Sie dann nur noch, dass es ja dann in Ordnung wäre.
OK, also kurz mein AZ angerufen ob ich von einem anderen Standort ein Vergleichsangebot haben könnte - kein Problem - eine Stunde später war es in der Mail und Wunder" es war identisch"
So, jetzt bin ich mal gespannt wie es weitergeht - notfalls werde ich halt zu "Anwalts Liebling"
Fazit: ich bin echt enttäuscht von der HUK, dass die dermaßen auf Dummenfang gehen denn was anderes ist es nicht - Manfreds Schilderungen bestätigen dies ja