von MasterGV » Di Jun 16, 2009 15:39
Hey Karsten!
Rein rechtlich ist der Verkäufer glaube ich nicht dazu verpflichtet eine verkaufte Felge zurückzunehmen, wenn er sie extra für dich bestellt hat. Und das machen ja die meisten Reifenhändler, Tuner, etc. es sei denn das Teil ist defekt. Wenn er sowas im Lager oder im Verkaufsraum rumstehen hat, dürfte das kein Problem sein solange sie nicht in Benutzung war. Sobald du aber einen Reifen aufziehst, ist die Felge in Benutzung. Die Felgen werden beim Aufziehen ja auch ganz schön eingeschmiert und tragen nicht selten Gummiabriebsspuren davon. Dürfte also schwierig werden. Hängt aber natürlich auch immer davon ab, wie gut du den Verkäufer kennst, z.B. Stammkunde, oder wie kulant der ist. Auf gut Glück würde ich es aber auf jeden Fall nicht probieren, dann klär das lieber vorher mit dem ab ob das evtl. möglich wäre. Immerhin hat er ja dann die Garantie, dass du was bei ihm kaufst. Sagst halt, dass du sonst woanders hingehst
Ich hab mir damals auch Reifen gekauft, aufgezogen und dann festgestellt, dass ich die nicht eingetragen bekomme. Wieder abgezogen, also sonst unbenutzt, die wollte er aber auch nicht zurücknehmen, obwohl ich neue teurere bei ihm bestellt hätte
Gruß Jense
3l V6-Ibisweiß,Umbau auf B7,S4 Front/Heck,8,5x20 S8 m.225/30,H&R Gew.(tiefe Vers.),TTS-Lkrd.m.F1,RS6-Schalthebel,braune RS4-Leder/Alcant.-Innenausst.m.Schalensitzen,Navi/DVD/DVBT,diverse Carbon-Teile,BN-Pipes,Porsche Bremse,US-Sidemarkers,kl.Kennz.