Moin ,
ich möchte meinem B6 neue Felgen spendieren.
8x18 mit 225er
Momentan ist die Serienbereifung von 7,5x16 (205er)drauf.
Wenn die Felge eine Unbedenklichkeitsbescheinigung dabei hat muss man beim TÜV nichts eintragen lassen , stimmt das ?
Headi
Oliver hat geschrieben:'Unbedenklichkeitsbescheinigung' heisst es nicht, sondern ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis).
Ja, dann kannst die Felgen aufziehen, ohne beim TÜV/Dekra vorstellig zu werden.
Galva hat geschrieben:Allerdings wäre mir persönlich nicht ein Fall bekannt, bei denen Felgen (ganz egal, welcher Hersteller) mit einer richtigen ABE ausgeliefert würden !
Standardgemäß bekommst du als Schriftstück ein Teile-Gutachten mit dabei, in dem die zulässigen Fahrzeugtypen für eine mögliche Montage hinterlegt sind. Mit so einem Teile-Gutachten muss man auf jeden Fall beim TÜV eine Eintragung vornehmen lassen, was aber auch schriftlich darin vermerkt ist !
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