Hallo Cab-Gemeinde,
ich hatte vor einiger Zeit einen Unfall. Wegen der Regulierung muss ich vor Gericht ziehen. Zum Schaden habe ich ein Sachverständigengutachten. Schadenumfang grob beschrieben: Kotflügel, Scheinwerfer, Stoßstange. Schadenhöhe gut 2000 €. Im Gutachten ist nichts über einen Wertverlust beschrieben.
Wie wird der ermittelt, welche Höhe sollte ich ggb. dem Gericht in der Klageschrift angeben lassen?
Gruß und allzeit unfallfreie Fahrt.
Jürgen