von loserkid » So Nov 08, 2009 16:25
Danke für die Infos!
Ich habe gestern mit einem bekannten Richter gesprochen, wie man sich am besten Verhalten sollte. Sein Tip war, zuerst ein Beweissicherungsverfahren einzuleiten ohne direkt zu klagen. Hierbei wird ein vom Gericht beauftragter Gutachter sich das Fahrzeug ansehen und den derzeitigen Zustand bewerten. Danach, je nach Ergebnis des Gutachtens, Strafanzeige stellen und später ggf. eine zivilrechtliche Klage.
Der Vorteil dieses Verfahrens sei, dass nicht man selbst einen Gutachter beauftragt ("Wer die Musik mitbringt, bestimmt was gespielt wird..."), da dieser parteigebunden ist. Der Gutachter im Beweissicherungsverfahren kommt direkt vom Gericht.
Das Problem hierbei ist aber weiterhin, dass das Fahrzeug 3 Jahre alt ist und es schwer bis unmöglich sein wird, zu beweisen, dass eventuelle Unfallschäden schon zum Zeitpunkt des Kaufs bestanden haben und nicht erst später durch mich verursacht wurden. Die Chancen dafür stehen schlecht, nur leider habe ich es vorher nicht gemerkt: erst jetzt blättert Stellenweise der Klarlack ab, weil miserable Lackierarbeit geleistet wurde.
Trotz allem werde ich mir aber erstmal umhören, ob ich nicht so ein Lackdichtemessgerät von irgendjemandem im Bekanntenkreis bekommen könnte, dann kann ich mal selbst messen : )