von MasterGV » Sa Feb 20, 2010 21:27
Das ist so nicht ganz richtig. Man bekommt es immer noch eingetragen, muss allerdings einige Auflagen erfüllen. Eintragen wir dir das aber nicht jeder x-beliebige Tüv. Die winken sofort ab wenn die sowas hören, weil die keine Ahnung davon haben. Musst zu nem TÜV gehen der sich auf sowas spezialisiert hat.
Folgende Auflagen müssen dazu erfüllt werden.
1. Die Tür darf nicht auf Knopfdruck direkt aufspringen sondern muss in eine zweite Rasterstellung springen. Von da aus kann man sie dann manuell öffnen. Damit soll verhindert werden, dass z.B. bei nem Kurzen oder falls man mal aus Versehen auf den Öffnungsknopf kommt, die Tür weit aufspringt und jemandem vor die Visage knallt :)
2. Es muss ein Notöffnungsmechanismus vorhanden sein. Also ein Knopf, der irgendwo aussen am Auto montiert ist, um die Tür auch von aussen und ohne FB öffnen zu können. Die meisten haben diesen Knöpp unterm Aussenspiegel. Da sieht man ihn nicht und er ist direkt bei der Tür. Oder man bringt dünne Blechstreifen oberhalb des Schlosses vor der Scheibe an.
Benötigens tust du dafür nen guten Karrosseriebauer und zwei Stellmotoren. Aber nimm blos nicht die deutschen, die sind zu schwach. Musst wenn amerikanische nehmen.
Gruß Jense
3l V6-Ibisweiß,Umbau auf B7,S4 Front/Heck,8,5x20 S8 m.225/30,H&R Gew.(tiefe Vers.),TTS-Lkrd.m.F1,RS6-Schalthebel,braune RS4-Leder/Alcant.-Innenausst.m.Schalensitzen,Navi/DVD/DVBT,diverse Carbon-Teile,BN-Pipes,Porsche Bremse,US-Sidemarkers,kl.Kennz.