Heckscheibenheizung teilw. defekt...Abfindung vom Händler?

alles was das Verdeck betrifft hier z.B. Reinigung, Fehlfunktion ect.

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Re: Heckscheibenheizung teilw. defekt...Abfindung vom Händler?

Beitragvon Nixel » So Apr 04, 2010 12:55

Eh, wollte mich nur noch vergewissern. Ich frage mich dann nämlich, wieso das nicht alle so machen. Viele Autos auch aus VAG haben ja diese berühmte Heckscheibendrahtantennen, viele noch Außen(stab)antennen oder Haifischflossen. Wozu, wenns nicht unbedingt sein muss?
Schöne Grüße aus Wien
Nixel

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Re: Heckscheibenheizung teilw. defekt...Abfindung vom Händler?

Beitragvon ZZR-Sascha » So Apr 04, 2010 18:58

Warum wird dann wohl philosophisch, aber ein Grund ist auch, weil das Cab eine Wärmeschutzverglasung hat und dort keine onglass-Antennen möglich sind...
Über den Rest wird man NUR spekulieren können oder man kennt jemand aus der Entwicklung bei Audi der das erklären kann.

Aber wie wäre es mit diesem Ansatz!
Verdeck offen, Antenne im Kofferraum verstaut und schlechter Empfang?? :mrgreen:
Gruß Sascha

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Re: Heckscheibenheizung teilw. defekt...Abfindung vom Händle

Beitragvon Dakotamarc » Sa Apr 24, 2010 09:52

Sooo...wie versprochen ein kleines Update.

Ich hab mich mal bei zwei anderen Audi Händlern erkundigt, wie die das Handhaben würden, wenn ich mein Cabrio bei denen in Zahlung geben würde (mit den beiden defekten Heizdrähten)....beide würden mir offiziell den vollen Verdeckpreis abziehen. Ließen aber durchblicken, daß das evtl. Verhandlungssache sei und man über einen kleineren Abschlag sprechen könnte.

Damit bin ich dann zu meinem Händler und habe ihm gesagt, daß ich entweder den Verdeckpreis brutto haben möchte, oder er das Verdeck erneuert. Nun hab ich die Antwort vom Geschäftsführer bekommen...er bietet mir 500€ oder aber den Rückkauf des Fahrzeugs (zu einem noch nicht genannten Preis). Eine Reparatur (sprich Wechsel des Verdecks), oder Auszahlung lehnt er ab.

Bevor ich mich mit dem Geschäftsführer persönlich unterhalte, habe ich mich an die Rechtsberatung des ADAC gewandt. Natürlich scheint es so, als ob das Recht auf meiner Seite wäre, aber ich möchte mich lieber absichern.
Recht haben und Recht bekommen sind ja bekanntlich 2 verschiedene Sachen. Bevor ich da mit irgendwelchen Stammtischweisheiten auftauche und der mich an die Wand redet, kläre ich das lieber vorher ab.

to be continued....

Marc
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Re: Heckscheibenheizung teilw. defekt...Abfindung vom Händle

Beitragvon ZZR-Sascha » So Apr 25, 2010 13:35

Genau richtig,
in diesem Fall die Rechtsberatung und dann wirst Du sehen was ist.
Manchmal reicht es auch, wenn man den leuten steckt, das man eine Rechtsschutzversicherung hat und die Sache dem Anwalt übergibt.
Sollte es zu einem Verfahren kommen (und die Wissen das sie im unrecht sind) müssen die alle kosten übernehmen, ausser Deiner evtl Selbstbeteiligung...dann lenken die manchmal auch ein.

Bin ja mal gespannt...
Gruß Sascha

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Re: Heckscheibenheizung teilw. defekt...Abfindung vom Händle

Beitragvon Dakotamarc » Di Apr 27, 2010 17:29

Vorläufiges Ergebnis:

Ich habe heute mit dem Anwalt telefoniert und ihm den Vorfall geschildert. So einfach wie ich gehofft habe ist es leider nicht. Ich hab es schon vermutet, daß es nicht einfach so ein neues Verdeck gibt.

Laut Anwalt habe ich die Wahl zwischen Rückkauf des Fahrzeugs oder Beheben des Schadens. Soweit so gut...allerdings gab es schon 2 erfolglose Reparaturversuche. Jetzt müßte der Händler eigentlich das Verdeck tauschen...soweit die landläufige Meinung.
Dazu ist er nicht verpflichtet...Da es sich nicht um einen sicherheitsrelevanten Fehler handelt (es sind nur 2 Drähte defekt und nicht die gesamte Scheibe), wird kein Richter dieses im Falle eines Prozesses fordern. Es wird also auf einen Vergleich hinauslaufen. Dieser läuft wie folgt ab: Entweder ich akzeptiere die angebotene Summe des Händlers (500€), oder aber beauftrage einen Gutachter (über die Rechtschutzversicherung) und lasse ihn den Wertverlust berechnen. Darin fließt unter anderem mit ein, wie alt das Fahrzeug (und somit das Dach) ist.
Dem Händler kann aus wirschaftlichen Gründen nicht zugemutet werden, den Fehler zu beheben (nicht sicherheitsrelevant, kein optischer Mangel, kein wirklicher funktioneller Mangel), da die Kosten der Behebung nicht im Verhältnis zum Mangel stehen.
Bei einem Wiederverkauf sinkt mit zunehmendem Alter des Fahrzeugs die "Wichtigkeit des Mangels" und auch eine Inzahlungnahme wird nicht mit dem vollen Abzug des Verdecks berechnet (auch wenn Audi das offiziell so sagt um den Gewinn zu maximieren).

Somit lasse ich einen Gutachter, den Wertverlust berechnen. Mit dem Betrag werde ich den Händler konforntieren. Sollte er damit nicht einverstanden sein, kann ich einen Anwalt beauftragen und die Chancen stehen gut.

Den genauen Ausgang teile ich dann noch mit...


Gruß

Marc
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Re: Heckscheibenheizung teilw. defekt...Abfindung vom Händle

Beitragvon ZZR-Sascha » Di Apr 27, 2010 17:34

Na das ist ja ein schöner Mist...
Vlt. kannst Du ja den Händler noch etwas hoch pokern, wenn du angibst, das Auto zurückzugeben...oder er erhöht sein Angebot...
Gruß Sascha

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Re: Heckscheibenheizung teilw. defekt...Abfindung vom Händle

Beitragvon khamsin » Mi Apr 28, 2010 06:33

Moin,

Mist. Aber auch irgendwo nachvollziehbar. Ein komplettes Verdeck steht da nicht im Verhältnis zum Schaden.

Da ich so gut wie nie, die Heckscheibenheizung am Cab benutze - (hab ich das jemals - müsste ich mal probieren wenn die wirklich beschlagen ist) kann der Wert in der Tat deutlich niedriger ausfallen.
Ist die Benutzung der Heckscheibenheizung bei Dir eher gering, dann kannst Du ja folgende Überlegung anstellen.
Wahrscheinlich würde ich meine Entscheidung daran festmachen ob mir der Wagen rundum gefällt oder nicht.
Wenn nicht, ist das jetzt die Chance der Rückgabe - ansonsten € 500,-- einstreichen und 10x Gratis tanken kassieren. - auch nicht schlecht oder?

Viel Erfolg bei dem Thema
Gruß Khamsin
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Re: Heckscheibenheizung teilw. defekt...Abfindung vom Händle

Beitragvon ZZR-Sascha » Mi Apr 28, 2010 07:10

So mal meine generelle Meinung dazu:

Ich finde diese Rechnungen immer doof. Verhältnismässigkeit und die Frage wie oft man das nutzt: völlig wurscht, ich bezahle dafür das ich es nutzen kann oder eben auch nicht!
2 Drähte der Heckscheibenheizung defekt => also Heckscheibenheizung defekt => da mit Verdeck ein einziges Teil => Verdeck defekt.
Defekt ist defekt, gibt ja auch nicht ein wenig Tot oder ein bisschen Schwanger.

Und wenn ich mir so ein teures Auto kaufe, dann muss das auch funktionieren. Immerhin bezahle ich dafür das es funktioniert!

Klar kann der Händler nix dafür, das die Heckscheibenheizung nicht funktioniert, ich als Kunde aber auch nicht, denn ich habe das so nicht konstruiert.
Ich wäre ja damit einverstanden, wenn er nachbessert und es dann funktioniert, wenn das aber nicht geht muss eben getauscht werden!

Und wenn der Händler das so mit diesem Fehler verkauft dann muss er auch dafür gerade stehen.
Wenn ich bei einem Leasing Fahrzeug einen kleinen Kratzer irgendwo drinnen habe wird mir das auch mit horrenden Preisen in Abzug gebracht (diese Beispiele lassen sich wohl weiter fortführen!).

An dieser Stelle komme ich mir als Kunde immer veräppelt vor und wenn man dann keinen Rückhalt durch das Gesetz hat, dann noch mehr.
...

Da ja aber in diesem Fall das Recht offensichtlich nicht auf Deiner Seite steht wünsche ich Dir auch viel Erfolg und das Du den besten Schnitt für Dich herausziehen kannst!
Gruß Sascha

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Re: Heckscheibenheizung teilw. defekt...Abfindung vom Händle

Beitragvon Dakotamarc » Mo Aug 23, 2010 18:16

Update:

So...nach diversen Monaten kommt Audi zu einer Lösung. Die Garantie (nach dem erst ein Gutachter eingeschaltet wurde) übernimmt den Schaden und demnächst wird das Verdeck getauscht. :-)


Viele Grüße

Marc
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Re: Heckscheibenheizung teilw. defekt...Abfindung vom Händle

Beitragvon ZZR-Sascha » Mo Aug 23, 2010 18:22

Na siehste, dann hat sich das doch gelohnt... :mrgreen:
Gratuliere... [smilie=wave1.gif]
Gruß Sascha

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Re: Heckscheibenheizung teilw. defekt...Abfindung vom Händle

Beitragvon sirhenry69 » Mo Aug 23, 2010 18:34

Alter Schwede, nach 5 Monaten [smilie=shocked.gif] wenigstens wird jetzt alles gut für dich.
Gruß Stefan

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Re: Heckscheibenheizung teilw. defekt...Abfindung vom Händle

Beitragvon Bayern68 » Mo Aug 23, 2010 20:25

Was lange währt, wird endlich gut...blödes Sprichwort, aber in deinem Fall stimmts... [smilie=thumbsup.gif]
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Re: Heckscheibenheizung teilw. defekt...Abfindung vom Händle

Beitragvon Rainer1 » Di Aug 24, 2010 09:04

Hi Leute,

mein Roter ist heute in der Werkstatt und bekommt auch ein neues Verdeck wegen eines defekten Heizdrahtes.
Regulierung läuft zu 50% über Audi Kulanz (nach 3 1/2 Jahren) und den Rest übernimmt die Gebrauchtwagen Garantieversicherung. Reparaturkosten lt. KV ca. 4.500,- EUR!! Mache in dieser Angelegenheit jetzt seit ca. 4 Monaten mit der Versicherung rum. Ich hoffe nur, dass der "Freundliche" das Dach auch wieder richtig hinbekommt.

Gruß
Rainer
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Re: Heckscheibenheizung teilw. defekt...Abfindung vom Händle

Beitragvon Dakotamarc » Mi Sep 15, 2010 17:33

Sooo...letztes Update:

Hab den Wagen heute ageholt und muß sagen, der Sattler hat seine Arbeit gut gemacht. Hat alles gut geklappt :-)

Viele Grüße

Marc
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Re: Heckscheibenheizung teilw. defekt...Abfindung vom Händle

Beitragvon AlexK » Do Jan 27, 2011 22:27

Hallo Leute,
nach langer Zeit bin ich hier mal wieder online. Der Anlass: Ich habe heute mein Cabby mit neuer Mütze abgeholt, weil auch bei mir Heizdrähte defekt waren.

Ich habe im Dezember zum ersten Mal gemerkt, dass im oberen Bereich der Scheibe die Drähte nicht mehr heizen. Wegen Weihnachtesgeschenke-Stress und Jahresendspurt im Job bin ich erst letzte Woche dazu gekommen, beim Vertragshändler vorbei zu schauen. Der freundliche Mann von der Reparaturannahme hat sich das angeschaut und gemeint, da ist wohl eine neue Scheibe fällig. Er hat dann gleich vorgeschlagen, eine Kulanzanfrage bei Audi zu starten, mich ein paar Tage später angerufen und mir gesagt, dass man
1. die Scheibe nur durch Tausch des kompletten Verdecks wechseln kann (wussten wir hier ja schon)
2. Audi 70% aus Kulanz übernimmt (mein Auto ist BJ 05/2008 und hat 48.000km) und
3. meine Car Live+ Garantie den kompletten Rest übernimmt, für mich also genau 0€ übrig blieben. :mrgreen:

Und dann hat er gefragt, ob ich das machen lassen will - Ich musste nicht lange überlegen... [smilie=rock.gif]

Was soll ich sagen, vorhin habe ich es wieder abgeholt, die haben ihn extra in der Halle stehen lassen, dass es trocken bleibt und ich das schön geputzte Auto mit brandneuem Verdeck begutachten und v.a. auch die Verdeck-Funktion testen kann. -Alles wunderbar.

Jetzt freu' ich mich über das verspätete Weihnachtsgeschenk.
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