Sehr geehrter **************,
vielen Dank fuer Ihren heutigen Anruf.
Gern senden wir Ihnen vorab auf diesem Weg das gewuenschte Schreiben.
Audi Fahrzeuge mit quattro Antrieb muessen mit vier Reifen der gleichen Bauart, des gleichen Profils und des gleichen
Herstellers ausgeruestet sein.
Bei Reifen unterschiedlicher Hersteller ist zu erwarten, dass sich die Abrollumfaenge voneinander stark unterscheiden, da die
Normung hier grosse Toleranzen zulaesst.
Die Profiltiefe der Reifen soll pro Achse (rechts/links) nicht mehr als 1 mm Unterschied aufweisen und von Achse zu Achse
(vorn/hinten) nicht mehr als 2 mm variieren. Unterschiedlich stark abgefahrene Reifen, die jedoch im angegebenen Toleranzbereich
liegen, haben keinen Einfluss auf die Lebensdauer des Allradantriebs.
Reifen sind in jedem Fall zu ersetzen, wenn die nutzbare gesetzliche Mindestprofiltiefe von derzeit 1,6 mm, gemessen in den
Profilrillen, erreicht ist. Sollten irreparable Schaeden durch mechanische Einwirkungen oder Alterung aufgetreten sein, muessen
die Reifen in jedem Fall frueher ersetzt werden.
Sehr geehrte Frau Winkenbach, bei weiteren Fragen oder Wuenschen sind wir gern wieder fuer Sie da.
Freundliche Gruesse aus Ingolstadt
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