von lox-tt » Mo Feb 25, 2008 06:32
Mit der Neufassung des § 41a StVZO wird neben den zulassungsrechtlichen Vorschriften auch eine Gas-Anlagen-Prüfung (GAP) eingeführt. Die GAP muss künftig jeweils im Rahmen der Hauptuntersuchung (HU) durchgeführt werden. Der Prüfer kann darauf verzichten, wenn die letzte GAP nicht länger als zwölf Monate zurückliegt. Die GAP ist darüber hinaus auch fällig nach jeder Reparatur der Gasanlage, nach einem Unfall oder einem Fahrzeugbrand, bei dem die Gasanlage beeinträchtigt wurde. Die Kosten belaufen sich bei Durchführung im Rahmen der HU auf 20 € (Gebühren-Nr. 413.6.1), bei eigenständiger Durchführung ohne HU auf 26 € (Gebühren-Nr. 413.6.3). Die GAP können amtlich anerkannte Sachverständige oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr, Prüfingenieure der amtlich anerkannten Überwachungsorganisationen sowie dafür anerkannte Kfz-Werkstätten durchführen.
Für Fahrzeuge, die vor dem 1. April 2006 in Verkehr gekommen sind und deren Gasanlagen-Tank nicht nach ECE R-67 genehmigt ist, gilt § 41a StVZO in der bisherigen Fassung. Das heißt, dass ältere Tanks, die noch gemäß Druckbehälterverordnung genehmigt wurden, nach zehn Jahren gesondert zu überprüfen sind, was um die 150 € kostet.
Quelle: ADAC
Ansonsten habe ich auch Freunde und Kollegen, die einen solchen Umbau gemacht haben. Dort sind einige bei, die neben dem normalen Einbau auch Einstellungskosten, welche i.d.R. nach wenigen Monaten nochmal auftreten sollen, zahlen mussten. Muss nicht sein, ist aber wahrscheinlich, weil sich die Anlage erst "einfahren" muss. So jedenfalls wurde es mir erklärt.
Aber da wird dir dein Umrüster sicher genug zu sagen können.