...was lange währt...
Um die Sache nun auch hier abzuschließen:
Gesamtrechnung (Reparatur, Leihwagen, Wertminderung, Sonstiges) = ca. 11.000 Euro (in Worten: Elftausend)
Anwaltskosten: ??? keine Ahnung!
Nach längerem Hin und Her (eigenem Gutachter, Reparaturverlaufsprotokoll, etc.) hat die gegnerische Versicherung die Reparatur, Wertminderung, Sonstiges und wahrscheinlich auch die RA-Kosten gezahlt, bei den Leihwagenkosten hat sie sich mit dem
- wie auch immer - geeinigt.
In jedem Fall ist jetzt ein Haken dran - Gott sei Dank!
Greetz von dem Thomas