ZZR-Sascha hat geschrieben: Bezieht sich ohnehin nur auf den Serienzustand
Hey Sascha, ich les das aus meiner ABE anders.
Meine ABE ist auch gültig, wenn die andere Rad/Reifen Kombination ne ABE hat, oder eingetragen ist.
Hab mal meine ABE eingescannt! Die Datei ist aber zu groß zum Hochladen und wenn ich sie mit Paint verkleiner, kann man nichts mehr lesen
Edit: Hab den Punkt mal eingetippt!
3.8 Hinweise zur Kombinierbarkeit mit weiteren Änderungen:
Es bestehen keine technischen Bedenken gegen die Verwendung von serienmäßigen sowie
weiteren Rad/Reifenkombinationen in Verbindung mit der beschriebenen Fahrwerksänderung,
wenn folgende Bedingungen eingehalten sind:
Es liegen gesonderte ABE/Teilegutachten für die Rad/Reifenkombinationen vor und die dort
aufgeführten Auflagen sind eingehalten, z.B. Auflagen hinsichtlich ausreichender Freigängigkeit
ausreichender Radabdeckungen ausgenommen die Forderung nach serienmässigem Fahrwerk.
Gruß