von Redthunder » Mi Mai 02, 2007 12:44
Schwachsinn würde ich jetzt nicht sagen
, die Frage stellt sich nur wie das der Tüv findet....
wirst wohl kaum eine Genehmigung darüber von Audi erhalten. Weiterhin kann man m.M. nach zwei unterschiedliche Fahrzeuge nicht miteinander vergleichen. Das heißt wenn die Federn im einen Fahrzeug ca. 2cm Tiefe bringen, bedeutet das nicht das es im anderen Fahrzeugtyp dann auch 2cm sind. Zumal zunächst die Frage zu klären wäre ob die überhaupt passen würden.
Und wenn die Limo oder Avant damit schon 2cm tiefer bringen, könnten das im Cabby, durch das Mehrgewicht schon 3cm sein.
Aber wie gesagt wenn es auch technisch machbar wäre...glaube ich nie das Audi eine Freigabe (Unbedenklichkeitsbescheinigung) erteilen würde....und ohne die kann ich mir nicht vorstellen das ein Tüv das eintragen würde.
Gruss Karsten
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