skalis hat geschrieben:Also, es gibt beim Bilstein im Gutachten einen empfohlenen und zugelassenen Höhen- bzw. Einstellbereich der auch vom TÜV eingetragen wird der von x bis y reicht.
Nicht ganz richtig - es gibt laut Gutachten von Bilstein (in aller Regel auch bei allen anderen Herstellern) einen Bereich, in dem der Hersteller das FW getestet und anschließend von einer Sachverständigenorganisation (meist irgendein TÜV) begutachten lassen hat. Das steht dann so im Gutachten! Innerhalb dieses Einstellungsbereiches kann zusammen mit dem Gutachten eine 19er Abnahme erfolgen!
skalis hat geschrieben:Innerhalb dieses Bereiches kann man dann das Fahrwerk variieren ohne jeweils eine neue TÜV Eintragung zu benötigen (ob unabhängig davon bei einer Verstellung innerhalb dieses Bereiches eine neue Vermessung notwendig oder zumindest sinnvoll ist sei mal dahingestellt).
Das ist schlicht und einfach FALSCH! Genau das kann man nämlich nicht! Speziell Bilstein aber auch KW verlangen laut Gutachten eine ganz konkrete Festlegung der Fahrzeughöhe nach Verbau und Vermessung des Fahrwerkes oder auch von GW-Federn! Dabei hat sich inzwischen die Bezugshöhe Kotflügelkante bis Radnabenmitte durchgesetzt! Ich kenne es aber auch von früher noch anders - da wurde tatsächlich nen Richtscheit auf´s Dach gelegt und dann die neue Fahrzeughöhe festgestellt und eingetragen. Dass, da natürlich mit ein gewisser Spielraum (je nach Auflage des Richtscheits vorn, mittig, etc.) - verbunden mit zwangsläufig entstehenden Rechtsunsicherheiten gegeben war, liegt auf der Hand. Deswegen wird heute regelmäßig der Abstand Kotflügel - Radnabenmitte gemessen und eingetragen!
Und noch etwas
- verabschiedet Euch doch endlich von dem Gedanken, dass ein GW-FW regelmäßig fröhlich nach Belieben Hoch und Runter gedreht werden kann und soll! Dem ist nicht so. Dafür sind die Gewinde und auch die Teller herstellerseitig gar nicht ausgelegt. Ein GW-FW oder auch GW-Federn sind dafür da, nach dem Einbau und bestenfalls nach dem Setzen der Federn - passgenau nach persönlichem Gusto eingestellt - anschließend Vermessen und dann Eingetragen zu werden. Und dann bleibt es in aller Regel so! Fertsch!
skalis hat geschrieben:Die von mir der Werkstatt vorgegebene Höhe für mein Fahrwerk war offensichtlich außerhalb dieses Bereiches (nämlich höher) sodass der TÜV genau diese Höhe "explizit" zugelassen/eingetragen hat.
Nun ja
, da stellt sich mir die Frage, ob ein Bilstein GW-FW ne tolle Idee bei Dir war
, wenn ich nicht mal den von Bilstein doch sehr moderat gewählten minimalen Tieferlegungslevel erreicht habe!
Gleichzeitig hattest Du Glück, dass der TÜV - Prüfer bereit war, auch eine Abnahme und Eintragung außerhalb des von Bilstein getesteten und durch die SVO begutachteten Bereiches vorzunehmen. Rein juristisch betrachtet,
müsste dies eine 21er Einzelabnahme gewesen sein, mit der entsprechenden höheren Kostenfolge, da ja ein Gutachten für diese Tieferlegung gerade nicht vorgelegen hat!
Ist aber im Ergebnis auch Wurscht! Eintragung ist ja vorhanden. Und offensichtlich wohl auch genügend Restgewinde am hinteren Verstellteller!
Auch hier - mal weiter gesponnen - wage ich zu Bezweifeln, dass der TÜV - Prüfer ne Eintragung vorgenommen hätte, wenn der Fall genau anders herum - nämlich ein größere Tieferlegung als die im Gutachten angegebene max. Tieferlegung vorhanden gewesen wäre. War ja aber hier nicht so!
skalis hat geschrieben:Die genauen Maße des von Bilstein zugelassenen und vom TÜV im Gutachten abgenommenen Bereiches sowie die Meßmethodik stehen im mitgelieferten TÜV Gutachten.
fast richtig
so müsste es lauten "... des von Bilstein getesteten und ...."
skalis hat geschrieben:Diese Passage aus dem Gutachten sowie die bei mir konkret abgenommenen Maße (TÜV Bericht) kann ich, wenn Interese besteht, gerne nachreichen, bin aber jetzt eine Woche im Urlaub
Ein Gutachten mit diesen Angaben sollte ohnehin jeder Käufer von GW-Federn oder GW-FWen bekommen und sind eh fahrzeugspezifisch. Gleiches gilt für die konkret genommenen Maße - gibt ja anscheinend Leute, die nicht mal ne Minimaltiefelegung von Bilstein haben wollen.
Sorry - da ist wohl meine Profession mit mir durchgegangen