Hi Leute,
kann mir jemand von Euch sagen, wie die rechtliche Regelung mit der Anzahl der Blinkleuchten ist?
Hintergrund:
Ich habe mir die Spiegel vom A5 montiert und werde diese Blinker in den Spiegeln nutzen. Dürfen die original Seitenblinker weiter genutzt werden oder müssen die weg.
Falls die originalen Seitenblinker deaktiviert werden müssen (werde ich wahrscheinlich sowieso machen), dann muss ich diese ja auch entfernen, denn der TüV sagt, was angebaut ist, muss auch funktionieren!
Gibt es da vielleicht solche Blenden die anstelle der Blinker einfach eingeklipst werden? (Sowas gabs ja damals auch beim Golf 2).
Die Kotflügel zu cleanen und neu lackieren zu lassen ist mir zu aufwendig...
Zur Not würde ich die Blinker vielleicht einfach überlackieren...oder die Blinker glattschleifen, spachteln und überlackieren... irgendwas in der Richtung...