Blaudi hat geschrieben:c3po hat geschrieben:Laut meinem Prüfer ist immer noch folgende Methode die Beste, um keine Probleme bei der Eintragung zu bekommen:
Wasserwaage an die Kotflügelkante stellen und mit einem Zollstock bis zu der Stelle messen, die am weitesten raus steht, also entweder Reifen- oder Felgenkante.
Laut seiner Aussage darf laut EU-Zulassung nichts vom Reifen oder der Felge sichtbar sein, wenn man von oben auf die Kotflügelkante schaut.
Nun ja - das ist aber nur ein Teil der Wahrheit! Radabdeckung muss nach derzeitig geltenden Vorschriften im Bereich 30 Grad nach vorn und 50 Grad nach hinten von der Mitte des Radausschnittes vorhanden sein!
Soweit so gut!
Kumulativ kommt dann noch hinzu, dass das Rad auch nirgends beim Verschränken Schleifen darf - logisch !!!
Aaaaber - jetzt kommt es !!! Wieviel Luft zwischen Kotflügelkante oder Schürze oder kleiner Verbreiterung vorhanden sein muss, entscheidet jeder Prüfer individuell! Ich hab da von schmalen Kuli bis Finger oder dünnem Röhrchen schon Alles erlebt!
Und das kann man nun mal nicht ausmessen!
Vielleicht hätte ich erwähnen sollen, dass diese Methode eher nur für Fahrzeuge angewendet werden kann die nicht tiefergelegt wurden, also das Fahrwerk dem Serienzustand entspricht. Da ich zu den Leuten gehöre, für die eine Tieferlegung nie in Frage kommen würde, bin ich da von anderen Voraussetzungen ausgegangen. War nur ein kleiner Versuch behilflich zu sein.