Eine vielleicht ganz blöde Frage, aber ich hatte das noch nicht.
Wenn ich Spurplatten mit TÜV-Gutachten beim TÜV vorführe (normale Begutachtung - keine Einzelabnahme), gilt dann die Bescheinigung von denen sowohl für die Sommer- als auch Winterräder oder nur für die mit denen ich bei Ihnen zur Prüfung vorfahre?
Beide Radsätze sind Original, in der CoC aufgelistet und beide Größen im Gutachten aufgeführt. Kotflügelverbreiterungen sind bei beiden Größen nicht erforderlich.
Dank vorab für Infos