andi1103 hat geschrieben:Irgendwie ist das immer noch nicht richtig verstanden worden. Selbst wenn die Werkstatt sagt "dein Pech, ich mach nix", wird er das hinnehmen müssen. Nochmal: Es gibt keine Gewährleistungs oder Schadenersatzansprüche bei Schwarzarbeit.
Schluck es einfach und gut.
Blaudi hat geschrieben:Und nun schluckt es ...
Blaudi hat geschrieben:[wutmauer] die Abgabe der Mwst. finanziert doch keine Gewährleistung.
Es soll und wird Steuerhinterziehung und Schwarzarbeit bekämpft - deswegen erklärt der BGH solche "Schwarzgeschäfte" als nichtig - und auf nichtige Verträge gibt's auch keine Gewährleistung. So versucht man das Problem in den Griff zu bekommen. So ist die Rechtslage. Und nun schluckt es ...
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